Wo ein Wille, da ein Weg
Organisation, Recht und HaftungVortrag von Frau Mag. Ilse Stöger
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. TourismusVitis, am 22.2.2005
Reiten in NÖ
Bei den Trendsportarten im Freizeittourismus ein Nischensegment, Reiten hat im ländlichen Raum aufenthaltstouristische Bedeutung in NÖ kein touristisches Landesleitthema aber im Kursbuch Tourismus 2006 verankert vor allem Absicherung bestehender Reitangebote auf regionaler Basis, Stärkung und Professionalisierung, Clusterbildung und Vernetzung mit anderen Freizeitinfrastrukturen.
Kriterien leitbildkonformer Anlagen:
Großzügige Einstellmöglichkeiten
Wegeleitsystem und Beschilderung
Vernetzung der Reitwege mit anderen freizeittouristischen Infrastrukturen (ev. Zubringerdienste!)
Instandhaltung des Reitwegenetzes durch Gemeinden und Betriebe
Rastplätze und Labstellen mit Anbindemöglichkeiten
Einstellmöglichkeiten mit versperrbarer Aufbewahrung für Reitausrüstung und Möglichkeit zur Reinigung von Pferd und Ausrüstung
Gut ausgestattete Reitbetriebe
Die Entwicklung von neuen Reitwegen kann nicht verordnet werden, sondern ist nur in Kooperation mit den Interessensträgern und Akteuren möglich (bottom up), das heißt kurz übersetzt wo ein Wille ist, ist auch ein ‚Weg!!!
Akteure und Aufgaben
Grundeigentümer Zustimmung notwendig!
Reitbetriebe ca. 350 in NÖ
Gemeinden Finanzierung, Pflege und Erhaltung der Wege, Erhaltungsaufwand, Infrastruktur
Reit- und Fahrvereine 350 in NÖ
Landesfachverband für Reiten und Fahren in NÖ ca. 15 Pferderegionen in NÖ
Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Ö
NÖ Werbung/Tourismusregionen Destination Waldviertel
ECO Plus Impulsprojektförderung, Beratung,
Land NÖ Interessensausgleich, know-how Transfer, Versicherung, betriebliche Förderung von Gastronomie und Beherbergern nach den Förderrichtlinien NÖ FIT, Kooperation RU2 mit LVF- überregionales Reit- und Fahrwegenetz
Checkliste zur Erstellung eines Reitwegenetzes
Auswahl eines geeigneten Weges/Route Gefahrenstellen beachten , Anschlussstellen zu Nachbarregionen, Zusammenschluß von Routen und Wegen
Erschließung von Stützpunkten und Anbindung entsprechender Betriebe
Abstimmung des geplanten Wege- bzw. Routenverlaufes mit Partner Jägerschaft-Naturschutz, Straßenverkehr, Stützpunkte (Raststationen, Beherberger, Ausflugsziele...)
Festlegung der Wegegestattung Besitzverhältnisse, Wegeerhaltung, Haftpflicht
Kennzeichnung und Markierung von Wegen/Routen und Stützpunkten
Kartierung
Welche Bodenflächen dürfen gem. öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des Reitens in Anspruch genommen werden?
Wald §33Abs. 1 ForstG 1975
Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Öffentliche Straßen und Wege Straßengesetze StvO
Öffnung von der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehenden Flächen für das Reiten
Erholungswald §36 ForstG 1975
Behördliche Öffnung von Privatwegen zu Zwecken des Tourismus §14 NÖ Tourismusgesetz 1991
Zustimmung des Berechtigten zum Reiten im Wald oder auf LW Grundstücken §33 Abs.3 ForstG 1975
Konsequenzen einer unbefugten Benützung von Flächen durch Reiter
Öffentlich rechtliche Sanktionen (§174 ForstG1975)
Zivilrechtliche Rechtsbehelfe der Grundeigentümer
Besitzstörungsklage
Eigentumsfreiheitsklage
Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum
Angemessene Selbsthilfe
Zivilrechtliche Haftungen
Wegehalterhaftung gem. §1319a ABGB
Sonderbestimmungen für Forststraßen und Waldwege gem. §176 ForstG1975
Tierhalterhaftung gem. §1320 ABGB
Allgemeine Haftung gem. §1324 ABGB
Empfehlung: Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung für jeden Reiter/Fahrer!
Diese Ansprüche kann eine Versicherung decken, die strafrechtlichen nicht!
Strafrechtliche Haftung des Wegehalters gegenüber dem Reiter
Strafrechtliche Normen
§80 StGB: fahrlässige Tötung
§81 StGB: fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
§88 StGB: fahrlässige Körperverletzung
§89 StGB: Gefährdung der körperliche Sicherheit
§177 StGB: fahrlässige Gemeingefährdung
Fahrlässigkeitsproblematik §6Abs. 1 StGB
Angeklagt wird immer eine Person!
Lösung aufgrund der geltenden Rechtslage
Kooperative Planung von Wegen und Routen
Festlegung der Wegegestattung schriftlich, Schad- und Klaglosstellung
NÖ Wegehaftpflichtversicherung Eintragung in eine Karte notwendig
Eigenverantwortlichkeit der Reiter
Vertragspartner der Wegehalter?
Gemeinden, Gemeindeverbände, TVerbände und - TRegionen, TDestinationen
Reit- und Fahrvereine übernehmen oft die Pflege, Beschilderung..., Eigeninteresse!
Reitbetriebe Positionieren sich damit besser
Privatpersonen Zustimmung oft nur mündlich Hausrunden
Konfliktvermeidung
Konflikte mit dem Grundeigentümer/Wegehalter
Konflikte auf Freizeitwegen möglichst keine Moutainbikewege als Reitwege!
Konflikte mit der Jagd kein Reiten in der Dämmerung
Konflikte mit dem Naturschutz Beschilderung sensibler Bereiche
Konflikte mit dem Straßenverkehr stärker befahrene Straßen nur queren
Reiten in NÖ – Partnerschaft gewinnt
Wenn die Reitprojekte partnerschaftlich angegangen werden dann gilt jedenfalls:
Wo ein Wille, da ein Weg!!!!
Protokoll DI Barbara Rommer