Wo ein Wille, da ein Weg –
Organisation, Recht und Haftung

Vortrag von Frau Mag. Ilse Stöger
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Tourismus

Vitis, am 22.2.2005

Reiten in NÖ

Bei den Trendsportarten im Freizeittourismus ein Nischensegment, Reiten hat im ländlichen Raum aufenthaltstouristische Bedeutung – in NÖ kein touristisches Landesleitthema aber im Kursbuch Tourismus 2006 verankert – vor allem Absicherung bestehender Reitangebote auf regionaler Basis, Stärkung und Professionalisierung, Clusterbildung und Vernetzung mit anderen Freizeitinfrastrukturen.

Kriterien leitbildkonformer Anlagen:

Die Entwicklung von neuen Reitwegen kann nicht verordnet werden, sondern ist nur in Kooperation mit den Interessensträgern und Akteuren möglich (bottom up), das heißt kurz übersetzt – wo ein Wille ist, ist auch ein ‚Weg!!!

Akteure und Aufgaben

Checkliste zur Erstellung eines Reitwegenetzes

Welche Bodenflächen dürfen gem. öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des Reitens in Anspruch genommen werden?

Öffnung von der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehenden Flächen für das Reiten

Konsequenzen einer unbefugten Benützung von Flächen durch Reiter

Zivilrechtliche Haftungen

Empfehlung: Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung für jeden Reiter/Fahrer!

Diese Ansprüche kann eine Versicherung decken, die strafrechtlichen nicht!

Strafrechtliche Haftung des Wegehalters gegenüber dem Reiter

Angeklagt wird immer eine Person!

Lösung aufgrund der geltenden Rechtslage

Vertragspartner der Wegehalter?

Konfliktvermeidung

Reiten in NÖ – Partnerschaft gewinnt

Wenn die Reitprojekte partnerschaftlich angegangen werden – dann gilt jedenfalls:

Wo ein Wille, da ein Weg!!!!

Protokoll DI Barbara Rommer


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